Am Stadtgraben 2 - 4 71332 Waiblingen
Unsere podologsiche Praxis bietet ihnen folgendes Leistungsspektrum an, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Füße zu unterstützen
Die Spangentechnik wird als konservative Methode bei eingewachsenen oder verformten Nägeln angewendet. Die Spange wird individuell aus Draht am Nagel angepasst. Mittels physikalischer Hebelkraft wird der Nagel korrigiert und in die richtige Wachstumsform gelenkt.
Die Spangentherapie beeinflusst keine Alltagsaktivitäten und kann ohne Einschränkungen getragen werden.
10%
Die Podologische Behandlung umfasst alle Maßnahmen am erkrankten Fuß, sowie Beratung und Präventionsmaßnahmen.
Bei der medizinischen Indikation – Diabetisches Fußsyndrom, Neuropathie oder Querschnittslähmung kann eine Heilmittelverordnung 13 vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
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Die Podologische Behandlung umfasst alle Maßnahmen am erkrankten Fuß, sowie Beratung und Präventionsmaßnahmen.
Bei der medizinischen Indikation – Diabetisches Fußsyndrom, Neuropathie oder Querschnittslähmung kann eine Heilmittelverordnung 13 vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
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Die Nagelvollprothetik dient zum Ersatz bei vollständigem oder teilweisen Nagelverlust. Die Behandlung umfasst die Herstellung eines Kunstnagels, der unter UV-Licht aushärtet.
Durch den Kunstnagel wird dem traumatisierten Nagel die Form zu einem gesunden Wachstum wieder gegeben. Dadurch werden Folgeschäden wie zum Beispiel das Einwachsen des Nagels verhindert.
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Die Podologie ist ein medizinischer Fachberuf und bedeutet übersetzt „die Lehre und Wissenschaft des Fußes“. Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert zwei Jahre und schließt mit einem staatlich geprüften Examen ab. Der Podologe führt medizinische Behandlungen am Fuß durch und ist Ihr Ansprechpartner bei pathologischen Veränderungen am Fuß.
Behandlungen, die im Rahmen einer Heilmittelverordnung 13 vom Arzt angeordnet werden, bezahlt die Krankenkasse.
Diagnosen für eine Heilmittelverordnung 13 in der Podologie sind:
Eine Spangenbehandlung ist nicht schmerzhaft und führt auch zu keiner Beeinträchtigung im Arbeitsalltag, beim Sport oder in der Freizeit. Patient*innen müssen lediglich mit einer durchschnittlichen Behandlungsdauer von sechs Monaten rechnen, da die Therapie schonend mit dem Nagelwachstum arbeitet.
Das Ziel der Spangenbehandlung ist es, einen verformten oder eingewachsenen Nagel zu korrigieren und in die richtige Wachstumsrichtung zu lenken. Führt der verformte Nagel zum Einwachsen, kann der Arzt eine Heilmittelverordnung 13 ausstellen. Liegt keine adäquate Diagnose zugrunde, ist die Spangentherapie eine Privatleistung. Dazu beraten wir Sie gerne in der Praxis.
Nein, Podolog*innen erbringen ausschließlich medizinische Leistungen und bieten weder kosmetische noch medizinische Fußpflege an.
In unserer Praxis werden ausschließlich Patient*innen mit privater ärztlicher Verordnung oder Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen behandelt.